Immobilienerwerb - Kosten - Steuern
Welche Steuern und Kosten fallen bei einem Immobilienerwerb neben den Anwaltskosten an?
IMT - Grunderwerbsteuer
Vor dem Abschluss der Endvertrages ist der Käufer verpflichtet, eine Grunderwerbsteuer IMT beim Finanzamt zu zahlen. Der Steuersatz variiert nach dem Kaufpreis der Immobilie (aufsteigende Skala) und beträgt max. 6 % für Wohnimmobilien.
Stempelsteuer
Darüber hinaus ist eine sogenannte Stempelsteuer von 0,8 % zu bezahlen. Wenn die Immobilie finanziert wird fallen weitere 0,6 % vom Hypothekenwert an.
Notargebühren
Diese Gebühren sollten eigentlich 1.000 Euro nicht übersteigen.