Immobilienerwerb - Kosten - Steuern

Welche Steuern und Kosten fallen bei einem Immobilienerwerb neben den Anwaltskosten an?

IMT - Grunderwerbsteuer

Vor dem Abschluss der Endvertrages ist der Käufer verpflichtet, eine Grunderwerbsteuer IMT beim Finanzamt zu zahlen. Der Steuersatz variiert nach dem Kaufpreis der Immobilie (aufsteigende Skala) und beträgt max. 6 % für Wohnimmobilien.

Stempelsteuer

Darüber hinaus ist eine sogenannte Stempelsteuer von 0,8 % zu bezahlen. Wenn die Immobilie finanziert wird fallen weitere 0,6 % vom Hypothekenwert an.

Notargebühren

Diese Gebühren sollten eigentlich 1.000 Euro nicht übersteigen.